Foto- und Drehgenehmigung

Antrag_Drehgenehmigung_dt

Das Bach-Archiv und das Bach-Museum stehen für Film-Produktionen nach Absprache zur Verfügung. Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung aus, wir werden uns so schnell wie möglich um Ihre Anfrage kümmern und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Produktionsbüro
Angaben zu den Dreharbeiten
Angaben zur geplanten Veröffentlichung
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Kosten

Bei rein kommerzieller Nutzung der Bildaufnahmen, die nicht touristischen, journalistischen oder kulturellen Zwecken dienen, werden folgende Nutzungsentgelte erhoben:

  • Betreuung des Filmeteams zu Bürozeiten (Mo – Fr zwischen 09.00 h und 17.00 h):
    je Stunde € 15,00
  • Betreuung des Filmteams außerhalb der Bürozeiten:
    je Stunde € 30,00

Bei umfangreicheren kommerziellen Projekten werden zusätzlich Gebühren je nach Aufwand erhoben.

 

Etwaige Ausfälle an Eintrittsgeldern werden auch bei nicht-kommerzieller Nutzung der Aufnahmen in jedem Fall in Rechnung gestellt.

 

Bedingungen

  • Der Träger der Aufnahmen haftet für alle Personen- und Sachschäden, die dem Bach-Archiv Leipzig im Zusammenhang mit den Aufnahmearbeiten entstehen. Das Bach-Archiv übernimmt keine Haftung für mögliche Behinderungen der Aufnahmearbeiten
  • Der Träger der Aufnahmen stellt das Bach-Archiv Leipzig von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen diesen im Zusammenhang mit der Aufnahmetätigkeit geltend gemacht werden. Dem Träger der Aufnahmen stehen im Rücktrittsfall keine Schadensersatzansprüche gegen das Bach-Archiv Leipzig zu.
  • Die Aufnahmen dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
  • In den historischen Räumen sind keine Veränderungen gestattet; zur Beleuchtung dürfen nur so genannte Kaltlichtlampen eingesetzt werden. Jeglicher Einsatz von Beleuchtung ist vorab individuell abzusprechen und im Einzelfall vom Bach-Archiv zu entscheiden.
  • Der Pressestelle des Bach-Archivs Leipzig sind von jeder Veröffentlichung zwei Belegexemplare zu liefern.
  • Gerichtsstand ist Leipzig.
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